Winnenden

Streit um Kosten für Danksagung landet vor Gericht

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Das Amtsgericht in Waiblingen. © Ramona Adolf

Winnenden/Waiblingen. Als der 57-Jährige die Rechnung vom Bestattungsunternehmen für eine Zeitungsanzeige für seinen verstorbenen Vater erhalten hat, ist er wie vom Blitz getroffen: 4 000 Euro für Anzeigen in Reutlingen und Göppingen, die er so nie in Auftrag gegeben habe. Da das Unternehmen auf sein Geld beharrt, landete der Fall vor Gericht. Ein Drittel der Kosten soll der 57-Jährige bezahlen.

Eigentlich hatte der 57-Jährige gehofft, dass er keinen Cent bezahlen muss für die Anzeigen, die ein Bestattungsunternehmen aus dem Rems-Murr-Kreis im Raum Reutlingen und Göppingen geschalten hat. Nun sind es wohl etwa 1300 Euro. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt, der das Bestattungsunternehmen, das zum Termin nicht selber erschienen ist, vor Gericht vertritt, schüttelt den Kopf. „Die Hälfte des Betrags könnte ich vermitteln, aber ein Drittel nicht“, sagt er. Zwei Wochen hat das Bestattungsunternehmen aus dem Rems-Murr-Kreis Zeit, sich zu äußern.

„Man unterschreibt in tiefster Trauer ein Blankoformular“

„Nur diese Mail als Vertrag halte ich für sehr dünn. Es ist die Frage, ob Sie vor dem Berufungsgericht mehr Chancen haben“, sagt die Richterin dem Vertreter der Klägerseite. Es geht um die Frage, wie weit ein Auftrag erteilt wurde. „Ich hätte niemals 4000 Euro freigegeben“, sagt der 57-Jährige, der damals noch in Winnenden wohnte, mittlerweile aber nach Schorndorf umgezogen ist und dessen Vater auf dem Friedhof im Schelmenholz beigesetzt wurde. Als sein Vater im November 2015 verstarb, beauftragte er das Bestattungsunternehmen im Rems-Murr-Kreis. „Man unterschreibt in tiefster Trauer ein Blankoformular“, sagt der Beklagte und bezieht sich auf das Dokument, mit welchem er dem Bestattungsunternehmen in seinem Namen Handlungsfreiheit einräumt und sich gleichzeitig verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen.

Familie und Bekannte in Reutlingen und Göppingen

Nach der Trauerfeier wollte sich der 57-Jährige mit einer Zeitungsanzeige bei allen für die Anteilnahme bedanken. Nachdem diese im Raum Winnenden, Waiblingen, Schorndorf und Welzheim erschienen ist, fragte der Beklagte an, ob auch eine Veröffentlichung in einem weiteren Gebiet möglich wäre, „da wir Familie und Bekannte in Reutlingen und Göppingen haben“, sagt er vor Gericht aus. Das Unternehmen gab ihm zur Antwort, dass hierzu die Zeitungen in Stuttgart zur Verfügung stehen würden, überregional oder auch weltweit gebe es die Frankfurter Allgemeine. „In diesem Fall würde ich mich aber gerne vorher nochmals über die Preise informieren“, teilte ihm das Bestattungsunternehmen in einer E-Mail mit. Teile des E-Mail-Verkehrs wurden in der Verhandlung verlesen.

Sind die Worte „Ginge jedoch“ ein eindeutiger Auftrag?

Eine überregionale Veröffentlichung der Danksagung hatte der 57-Jährige nie vorgesehen. Er antwortete in einer E-Mail: „Überregional muss nicht sein. Ginge jedoch zusätzlich Reutlingen und Göppingen?“ Anschließend habe er vom Bestatter nichts mehr gehört, bis ihn eines Tages ein Bekannter auf die Anzeige angesprochen hat, die in Göppingen erschienen war. Und dann kam die Rechnung mit 4000 Euro. Die restlichen Bestattungskosten beglich er umgehend. Für den Restbetrag wünschte er sich ein klärendes Gespräch. Doch es sei wenig zurückgekommen. „Ich habe immer versucht, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten“, so der 57-Jährige. Was folgte, waren Mahnungen.

Die Wörtchen „ginge jedoch“ seien noch kein Auftrag, erklärte die Richterin. Das Problem sei, dass etwas veröffentlicht wurde, ohne sich im Voraus über die Kosten zu unterhalten. Im Zweifel sei das sicher kein böser Wille gewesen.

Ende des Streits?

Der 57-jährige Hinterbliebene wünscht sich nach einem Jahr Streit nun Friede.

„Ich würde es dabei belassen – meinem Vater zuliebe. Aber diese Ungerechtigkeit ist schon enorm und dass in tiefster Trauer so mit einem umgegangen wird, ist einfach traurig.“