Unbelehrbarer 20-Jähriger muss ins Gefängnis
Waiblingen/Winnenden. Räuberische Erpressung, Diebstähle, und Körperverletzungen – und dann ist er auch noch mehrfach Roller gefahren, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Für das Amtsgericht ist das Maß voll. Es hat einen 20-jährigen Winnender zu einer Gesamthaftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Im Januar dieses Jahres: Ein junger Mann aus Winnenden fährt mit einem falschen Kennzeichen einen Motorroller, das keine Haftpflichtversicherung hat. Noch dazu hat der Winnender keinen Führerschein. Im Laufe der nächsten vier Monate wird er etwa fünfmal von der Polizei erwischt, wie er seinen Motorroller lenkt, dessen Kennzeichen er an anderen Fahrzeugen abmontiert und an seinem eigenen mit Kabelbindern angebracht hatte.
"Wir kennen ihn ja langsam"
„Wir kennen ihn ja langsam. Da schaut man schon genauer und hält ihn dann dementsprechend an“, erklärt ein Polizist, der vor Gericht als Zeuge geladen ist. Bei einer Polizeikontrolle wurde zudem im Roller des Angeklagten Marihuana entdeckt. Zurzeit sitzt der Winnender wegen räuberischer Erpressung in Untersuchungshaft und hat bereits im Juli eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auferlegt bekommen.
Der 20 Jahre alte Mann hat beruflich noch nicht Fuß gefasst, hat aber den Wunsch, Kfz-Mechaniker zu werden. Er schreibe immer wieder Bewerbungen, aber aufgrund seines eher schlechten Hauptschulabschlusses findet er keine Stelle. „Wie wär’s, wenn Sie den Abschluss noch mal machen und eine Verbesserung anstreben?“, fragt die Staatanwältin. Das muss nicht sein, sagt der Winnender, er ist nicht gerne zur Schule gegangen, er suche sich lieber einen Beruf.
Im Gymnasium zu viel gestört
Nach einem guten Grundschulabschlusszeugnis besuchte der Angeklagte die fünfte Klasse des Gymnasiums, doch es war ihm zu schwer. Genau wie die Realschule und die Hauptschule. „Ich bin rausgeflogen, weil ich viel gestört habe“, gibt der Winnender zu. 2015 hat er den Hauptschulabschluss jedoch noch geschafft. Er habe schon immer hin und wieder Probleme gemacht, erzählt der junge Mann. Sein Vater hat dann irgendwann eine Erziehungsmaßnahme ergriffen und ihn acht Monate zu den Großeltern nach Istanbul geschickt.
„Der Angeklagte hat eine recht gute Kinderstube genossen“, berichtet eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Einsicht hat er jedoch nie gezeigt, erzählt sie. „Er denkt, man kann ihm sowieso nichts anhaben.“
„Wie haben Ihre Eltern denn reagiert, als sie erfuhren, dass Sie ins Gefängnis kommen?“, will der Richter Martin Luippold wissen, der dem Angeklagten sehr freundlich begegnet. „Mein Vater hat geweint“, sagt der 20-Jährige und senkt den Kopf.
Während der Richter spricht, grinst der Angeklagte und schüttelt den Kopf
Zur Sache äußert sich der Angeklagte auch und sagt: „So wie es drinsteht, ist alles passiert.“ Aufgrund dieses Geständnisses wurde bis auf einen Polizisten, der den Fall bearbeitete, auf alle weiteren Zeugen verzichtet. Die Staatsanwältin legte ihm seine vielen Vorstrafen zur Last. Die im Juli verhängte Strafe muss bei der jetzigen berücksichtigt werden. „Es hilft eigentlich gar nichts mehr, als ihm ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe aufzuerlegen und das ohne Bewährung, um erzieherisch auf den Angeklagten einzuwirken“, begründet die Staatsanwältin ihre Forderung.
Der Richter verkündet anschließend das Urteil des Schöffengerichts, ein Jahr und acht Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung, die vorherige Strafe bereits mitgerechnet. „Der Angeklagte hat trotz mehrerer Interventionen weiter Fehler begangen. Das zeugt von einer verfestigten Gesetzesmissachtung. Deshalb werden sechs Monate zur bisherigen Strafe hinzugefügt“, erklärt er. Während der Richter spricht, grinst der Angeklagte und schüttelt den Kopf.