Winterbach. Was ist ab dem 1. März zu beachten? Wer muss geimpft sein und bis wann?
Für wen gilt die Impfpflicht?
Für alle, die nach 1970 geboren sind und sich regelmäßig in Schulen, Kitas, Gemeinschafts- und Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, aufhalten – also Kinder und Jugendliche genauso wie Lehrer und Erzieher oder andere, die dort arbeiten. Auch Tageseltern können