Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht nimmt ein seit zwei Jahren geltendes Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge zwischen Vermietern und Netzbetreibern unter die Lupe. Es gehe unter anderem um die Frage, ob die Interessen der betroffenen Unternehmen bei der Gesetzesreform stärker hätten berücksichtigt werden müssen, sagte der Gerichtspräsident und Vorsitzende des ersten Senats, Stephan Harbarth, zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Ein Urteil wird in einigen