Rems-Murr-Kreis

Corona-Impfungen: Nicht alle über 12-Jährigen sind impfberechtigt

Masern-Impfpflicht
Trotz Wegfalls der Priorisierungen sind (noch) nicht alle Jugendlichen ab 12 Jahren impfberechtigt. © Benjamin Büttner

Ein Leser wollte am Montag, 7. Juni, einen Impftermin für seinen 14-jährigen Sohn ergattern, wunderte sich aber, dass unter impfterminservice.de immer noch das Minimalalter mit 16 angegeben wird. „Kinder ab 12 Jahren sind doch jetzt auch impfberechtigt“, empörte er sich.

Nachgefragt beim Landes-Sozialministerium. „Wir haben am 4. Juni kommuniziert, dass die grundsätzliche Möglichkeit zur Impfung von Jugendlichen ab 12 Jahren ab dem 7. Juni besteht, wenn die Priorisierung in den Impfzentren aufgehoben ist“, betont Pascal Murmann, Sprecher des Ministeriums. „Wir haben gleichzeitig deutlich gemacht, dass eine Empfehlung der Stiko für diese Altersgruppe noch aussteht - und vermutlich nur für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen erfolgen wird.“

Nachdem bekannt wurde, dass eine Entscheidung der Stiko nicht rechtzeitig ergehen würde, „haben wir uns am Wochenende entschieden, die Frage der Impfungen von Jugendlichen über 12 Jahren zu konkretisieren“, so Murmann. Ministerialdirektor Prof. Dr. Uwe Lahl habe hierzu deutlich gemacht: „Wir haben uns als Land entschieden, nicht auf die Empfehlung der Stiko zu warten, sondern schon ab Montag den besonders gefährdeten Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot zu machen“.

Das betreffe Kinder mit Vorerkrankungen und einem anzunehmenden erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung. Auch Kinder und Jugendliche mit besonders schutzbedürftigen Familienmitgliedern oder anderen Kontaktpersonen im nächsten Umfeld, die etwa nicht selbst gegen das Coronavirus geimpft werden können, kommen dafür infrage, erläutert Murmann.

Voraussetzung für eine Impfung seien immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch und eine sorgfältige individuelle Risiko-Nutzen-Analyse durch den impfenden Arzt. „Dies haben wir entsprechend auch so an unsere Impfzentren kommuniziert. Solange die Stiko-Empfehlung noch aussteht, ist auch die Altersschranke ab 12 Jahren auf der Onlineplattform www.impfterminservice.de noch nicht aktiv und die Terminbuchung für Jugendliche ab 12 Jahren ist nur telefonisch über die 116 117 möglich. Dort werden die Anrufer über die oben genannten Bedingungen informiert und wenn bejaht wird, dass die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, kann ein Termin gebucht werden“, sagt Murmann.

Terminvergabe läuft stabil, aber: Weiterhin Impfstoff-Mangel

Das Impftermin-Vergabe-System laufe auch mit dem Wegfall der Priorisierungen "alles in allem stabil", sagt Murmann. "Es ist etwas mehr los als in der vergangenen Woche. Nach  Auskunft der kv.digital wurden über den Impfterminservice Baden-Württemberg (online und über die 116117) bis 13.30 Uhr rund 17.500 Termine vermittelt. Die Nachfrage ist aber weiterhin größer als das Angebot. Es ist weiterhin Geduld gefragt."

Das Land Baden-Württemberg erhalte – wie alle anderen Bundesländer auch – Impfstoff gemäß seiner Bevölkerung durch den Bund. "Derzeit erhalten die Impfzentren in Baden-Württemberg leider weiterhin nur rund 330.000 Impfdosen wöchentlich. Alles Weitere müssten Sie beim Bundesgesundheitsministerium erfragen, das seine Lieferprognosen online veröffenlicht", so Murmann.

Ein Leser wollte am Montag, 7. Juni, einen Impftermin für seinen 14-jährigen Sohn ergattern, wunderte sich aber, dass unter impfterminservice.de immer noch das Minimalalter mit 16 angegeben wird. „Kinder ab 12 Jahren sind doch jetzt auch impfberechtigt“, empörte er sich.

Nachgefragt beim Landes-Sozialministerium. „Wir haben am 4. Juni kommuniziert, dass die grundsätzliche Möglichkeit zur Impfung von Jugendlichen ab 12 Jahren ab dem 7. Juni besteht, wenn die Priorisierung in den

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