Corona-Warnampel steht auf Gelb: Welche Einschränkungen dem Rems-Murr-Kreis jetzt drohen
Das Landes-Sozialministerium, das auch für Gesundheit zuständig ist, hat den Landkreisen auferlegt, eine Corona-„Task Force“ zu bilden, wenn bei der Sieben-Tage-Inzidenz eine Vorwarnstufe erreicht wird. Die Task Force im Rems-Murr-Kreis hat sich bereits gebildet und hat an diesem Mittwoch (14.10.) bei einer Pressekonferenz in Fellbach Rede und Antwort gestanden.
Ein Blick in unsere Nachbarkreise vermag zu verdeutlichen, welche Einschränkungen, insbesondere Kontaktbeschränkungen, auch auf die Rems-Murr-Bürgerinnen und -Bürger zukommen könnten. Denn: Die gemeldeten Neuinfektionen (= positiv auf Sars-CoV2 Getestete) erreichten bereits am Mittwoch (14.10.), Tendenz steigend, mit 151 Fällen in sieben Tagen, den Durchschnittswert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Die Corona-Ampel steht nun auf Gelb (Vorwarnstufe).
Sicher ist damit: Es wird Einschränkungen bei privaten Feiern geben. Unklarheiten gab es im Landratsamt zwischenzeitlich was den genauen Termin angeht. Mittlerweile heißt es: Ab Donnerstag (15.10.) dürfen sich anlässlich privater Feierlichkeiten 50 Personen in eigens dafür angemieten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufhalten. In privaten Räumen ist die Zahl auf 25 begrenzt.
Derweil trifft sich an diesem Mittwoch auch Kanzlerin Merkel in Berlin mit den Ministerpräsidenten. In einem Papier für die Konferenz wird auch erwogen, eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Orte, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, schon ab dieser Vorwarnstufe einzuführen.
Stadtkreis Stuttgart und Landkreis Esslingen
Der Stadtkreis Stuttgart und der Landkreis Esslingen haben sich dieser Tage, zumindest wenn man die Sieben-Tage-Inzidenz zugrunde legt, zu Corona-Brennpunkten entwickelt. In beiden Kreisen ist längst die Vorwarnstufe Gelb überschritten worden und die Warnstufe Rot eingetreten. Laut Landes-Gesundheitsamt lagen mit Daten-Stand vom Dienstag (13.10.) die Neuinfektionen binnen sieben Tagen in Stuttgart bei 69,7 je 100.000 Einwohner und im Landkreis Esslingen bei 77,6 je 100.000 Einwohner.
Seit diesem Mittwoch (14.10.) gelten in Stuttgart deshalb verschärfte Infektionsschutzregeln wie eine Maskenpflicht in der Innenstadt für Erwachsene aber auch für Kinder im Alter von mindestens sechs Jahren. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen muss nun einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Auch Lehrer müssen fürderhin in Klassenzimmern und anderen Räumen einen MNS tragen, genauso wie Schüler ab der fünften Klasse ab jetzt auch im Unterricht. Außerdem sollen die Unterrichtszeiten entzerrt werden: Schüler ab der achten Klasse beginnen mit dem Unterricht erst in der zweiten Schulstunde. Der nächtliche Straßenverkauf und Konsum von Alkohol ist an bestimmten Orten in der Stadt Stuttgart von Donnerstag bis Samstag verboten. Bei Feiern in privaten Räumen dürfen allerdings maximal zehn Personen zusammenkommen. Ist ein Saal oder ein Raum für eine Feier gemietet, dürfen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen. Fußballspielen sind von Mittwoch an nicht mehr als 200 Zuschauer zugelassen. Eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme von 500 Zuschauern gilt bei den beiden Heimspielen der Stuttgarter Kickers am Mittwoch, 14. Oktober, und am Samstag, 17. Oktober. Die Stadt begründet das mit dem Umstand, dass die Tickets für die Spiele bereits verkauft waren.
Im Landkreis Esslingen dürfen seit Freitag, 9. Oktober, bei Feiern in öffentlichen und angemieteten Räumen dürfen nicht mehr als 25 Besucher, bei Feiern in privaten Räumen dürfen nicht mehr als zehn Besucher teilnehmen. „Die Beschränkung privater Feiern zielt direkt auf den derzeit häufigsten Verbreitungsweg des Virus ab, auf die Verbreitung im familiären Umfeld“, sagte Landrat Heinz Eininger am Donnerstag vergangener Woche bei einem Pressegespräch im Landratsamt. Der Weg der Verbreitung des Virus könne anhand des Kontaktpersonenmanagements im Gesundheitsamt sehr genau nachvollzogen werden: „In vielen Fällen haben Reiserückkehrer aus Risikogebieten das Virus im familiären Umfeld weiterverbreitet. Aus der Familie heraus wird nun das Virus in Kindergärten, Schulen und Arbeitsstätten eingetragen“, erläuterte Dr. Dominique Scheuermann, Leiterin des Gesundheitsamts des Landkreises Esslingen. Der Landrat sprach weitere dringende Empfehlungen aus: nicht relevante Veranstaltungen sollen derzeit abgesagt werden. Sportveranstaltungen, vor allem in der Halle, sollen bis auf weiteres ohne Publikum stattfinden. „Ich setze jetzt auf die Vernunft und Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen im Landkreis: Der Virus verbreitet sich durch Nähe und Kontakte, also müssen jetzt Nähe und Kontakte minimiert werden! Wir haben die Maßnahmen mit der gebotenen Verhältnismäßigkeit gewählt und ich hoffe sehr, dass wir nicht noch weitere, dann einschneidende Einschränkungen veranlassen müssen“, mahnte Landrat Eininger. Zudem herrscht im Landkreis Esslingen eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Landkreis Ludwigsburg
Im Landkreis Ludwigsburg ist die Vorwarnstufe überschritten. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bereits bei 45,1 je 100.000 Einwohner. Tendenz auch hier: steigend. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Warnstufe Rot erreicht wird. Im Landkreis treten ab kommenden Donnerstag (15.10.) qua Allgemeinverfügung folgende Einschränkungen in Kraft: Wie die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtet, sind ab dann Feiern in öffentlichen Räumen nur noch mit 25 Teilnehmern möglich, für private Feste liegt die Obergrenze bei zehn. Ausnahmen sollen nicht gemacht werden. Zudem tritt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in Kraft, dort, wo Menschen nicht 1,50 Meter Abstand voneinander halten können – etwa auf Wochenmärkten, in Einkaufsstraßen in den Innenstädten oder in Warteschlangen. Auf Messen und Wochenmärkten gilt die Maskenpflicht generell. Kommunen haben die Möglichkeit, bestimmte Gebiete auszuweisen, wo die Maskenpflicht generell gilt - unabhängig, ob der Abstand eingehalten werden kann oder nicht.“
Für die Schulen hat Landrat Dietmar Allgaier lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, „auch im Unterricht Schutzmasken zu tragen – anders als in Stuttgart, wo eine Verpflichtung besteht. Allerdings liegt es im Ermessen der Kommunen und der Schulleitungen, die Regeln zu verschärfen.“ Sperrstunden und Alkoholverbote sind in der Allgemeinverfügung des Kreises nicht enthalten. „Wir wollen den Städten und Gemeinden aber die Möglichkeit bieten, eigene Regelungen zu treffen“, sagt Allgaier.
Schwäbisch Hall: Vorwarnstufe am Freitag (9.10.) erreicht
Bereits am Freitag wurde im Landkreis Schwäbisch Hall die 7-Tage-Inzidenz von 35 Personen pro 100 000 Einwohner überschritten. „Das Infektionsgeschehen nimmt in den letzten Tagen vor allem im privaten Umfeld stark zu. Als Reaktion auf den Anstieg der Infektionszahlen werden wir den Teilnehmerkreis bei privaten Feiern einschränken“, so Landrat Gerhard Bauer. Nach Vorgabe des Landes Baden-Württemberg wird bei Erreichen dieser Vorwarnstufe die Zahl der Teilnehmer an privaten Feierlichkeiten im Landkreis begrenzt. Der Landkreis hat deshalb am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen und auf der Homepage www.lrasha.de veröffentlicht. In der Allgemeinverfügung wird festgelegt, dass bei Feiern in öffentlichen und angemieteten Räumen nicht mehr als 50 und in privaten Räumen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen dürfen. „Bitte beachten Sie in den kommenden Tagen und Wochen die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. Besonders wichtig ist auch, dass Sie in geschlossenen Räumen regelmäßig stoßlüften. Verzichten Sie, wo es möglich ist, auf private Kontakte. Wir sollten einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen unbedingt verhindern, um weitere Einschränkungen im Landkreis Schwäbisch Hall zu vermeiden“, so der dringende Appell von Landrat Gerhard Bauer.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwäbisch Hall steigt immer weiter: Laut Landes-Gesundheitsamt lag der Wert am Dienstag (13.10.) bei 42,2 je 100.000 Einwohner (absolute Zahl binnen sieben Tagen: 83 Fälle) und bewegt sich auf die Warnstufe Rot zu, die bei einem Wert von 50 je 100.000 Einwohner erreicht wird. Dann müssen weitere Beschränkungen folgen.
Ostalbkreis und Landkreis Göppingen
Im Landkreis Göppingen ist man mit einem Durchschnittswert von 29,8 je 100.000 Einwohner noch etwas entfernt von der Vorwarnstufe 35 je 100.000 Einwohner. Noch entspannter sieht die Lage im Ostalbkreis aus, wo laut Landes-Gesundheitsamt lediglich der Wert 21 je 100.000 Einwohner erreicht ist (jeweils Stand: 13.10.)