Gasabschlag: Das müssen Sie bei der Soforthilfe im Dezember beachten

Weil die Energiepreisbremse erst voraussichtlich im Februar oder März 2023 kommen wird, gibt’s Ende 2022 bereits eine Soforthilfe zum Gasabschlag. Wir geben einen Überblick darüber, wann die Soforthilfe wirkt, wie diese berechnet wird, wer berechtigt ist, wer sie beantragen muss und wie die Preisgestaltung der Stadtwerke Waiblingen, Winnenden, Schorndorf und Weinstadt sowie der EnBW dabei wirkt.
Wann kommt die Soforthilfe und wer ist berechtigt?
Die Soforthilfe zur Entlastung für Wärme- und Gaskunden kommt zum Dezember, also in rund anderthalb Wochen von Montag (27.11.) aus gesehen. Begünstigt werden können Haushalte, aber auch kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1500 MWh (1,5 Millionen Kilowattstunden), bestätigt Katrin Welz, Sprecherin der Stadtwerke Schorndorf.
Darüber hinaus können laut Bundeswirtschaftsministerium unabhängig vom Jahresverbrauch folgende Wärme- und Gaskunden die Soforthilfe bekommen:
- Vermieter, „die die bezogene Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum an ihre Mieter weitergeben“,
- „staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs- Wissenschafts- und Forschungsbereichs“,
- Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe,
- weitere Bildungseinrichtungen (zum Beispiel der Kammern),
- Einrichtungen in den Bereichen Pflege und medizinische Versorgung.
Wie wird die Soforthilfe zum Gasabschlag im Dezember berechnet?
„Nach dem nun verabschiedeten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG bestehen für uns verschiedene Möglichkeiten“, erläutert Katrin Welz das Prozedere. „Die Abschlagszahlungen für den Monat Dezember können wir als Stadtwerk aussetzen oder einen entsprechenden Betrag erstatten. Die Entlastung bei der Wärmeversorgung erfolgt durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.“
Der Staat übernimmt also im Dezember einmalig eine Gas- und Fernwärme-Abschlagszahlung, und zwar in Höhe des zwölften Teils des individuellen Jahresverbrauchs. Maßgeblich ist die Verbrauchshöhe im September-Abschlag, aber der kWh-Preis, der im Dezember gilt.
Will heißen: Die im Monat September 2022 angewendete Prognose des Jahresverbrauchs wird mit den Preisen vom Dezember 2022 multipliziert. So sollen Missbrauchsmöglichkeiten eingegrenzt und Einsparanreize erhalten werden.
Die Energieversorger, zum Beispiel die EnBW oder die Stadtwerke in Schorndorf, Waiblingen, Winnenden und Weinstadt müssen die Soforthilfe „verrechnen“. Ihnen bleibt es überlassen, ob sie die Soforthilfe „durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, eine Zahlung an den Kunden oder eine Kombination aus beiden Elementen an den Kunden“ leisten, so das Wirtschaftsministerium.
Was muss man als Wärme- oder Gaskunde tun für die Soforthilfe?
Konkret entfällt für betroffene Gaskunden im Dezember die Pflicht, eine vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten, erläutert das Wirtschaftsministerium. „Beträge, die Letztverbraucher freiwillig dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen. In Bezug auf Wärmelieferungen sind Wärmeversorgungsunternehmen zu einer finanziellen Kompensation ihrer Kunden für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlung verpflichtet. Diese ist bis 31. Dezember 2022 zu leisten.“
Je nach Zahlungsart können Verbraucher laut dem Verbraucher-Magazin Finanztip folgendermaßen verfahren:
- Lastschrift: Gas- und Wärmekunden, die ihre Rechnung per Lastschriftauftrag begleichen, müssen nichts weiter tun, es obliegt den Energieversorgern, den einen Abschlag nicht einzuziehen.
- Dauerauftrag: Wer einen Überweisungsdauerauftrag eingerichtet hat, der sollte diesen Dauerauftrag bei seiner Bank für den Monat Dezember aussetzen.
- Rechnung: Wer per Rechnung seine Wärme- und Gaskosten begleicht, sollte einfach im Dezember nicht zahlen.
Wie sieht’s bei Mietern und Vermietern aus?
„Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen", sagt Katrin Welz.
Das Wirtschaftsministerium teilt dazu mit: „Viele Vermietende haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. In diesem Fall kommen die höheren Preise im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mietern zu, die aber erst im Jahr 2023 erstellt wird. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht deshalb vor, dass Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben, wenn die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht angepasst worden sind.“
Wie wirkt die Soforthilfe vor dem Hintergrund der Gaspreis-Gestaltung?
„Die Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden halten wir grundsätzlich für eine sinnvolle Maßnahme“, sagt Thomas Meier, Betriebsleiter der Stadtwerke Weinstadt. Im Jahr 2022 hätten die Bestandskunden der Stadtwerke Weinstadt allerdings noch von günstigen Preisen profitiert. „Im Gegensatz zu anderen Energieversorgern konnten wir unsere Preise im ganzen Jahr konstant halten. Dazu kommt die Umsatzsteuersenkung, die aufgrund unseres Abrechnungsrhythmus zum 31.12. für das gesamte Jahr 2022 gilt.“ Mit der Soforthilfe werde für die Kunden der Stadtwerke Weinstadt somit ein Puffer für die steigenden Preise im Jahr 2023 geschaffen, sagt Meier.
Stabile Gas-Preise gibt es auch in Winnenden nur bis Ende 2022. „Speziell bei den Stadtwerken Winnenden spüren die Kunden aktuell noch nicht die Marktlage, da wir bis Ende des Jahres günstige Gaspreise halten werden“, sagt Geschäftsführer Jochen Mulfinger. „Für unsere Kunden wird erst ab Januar 2023 der Gaspreis spürbar steigen. Hier wirkt die Aussetzung des Abschlags wie eine Vorabzahlung des Staates.“
Auch bei den Stadtwerken Schorndorf beurteilt man die Soforthilfe grundsätzlich als ein im Rahmen der Daseinsfürsorge positives Zeichen der Politik, so Pressesprecherin Katrin Welz.
Wie die Weinstädter Stadtwerke sind auch die Winnender und Schorndorfer keine Grundversorger für Gas und müssen ihre konkreten Preise nur ihren Kunden mitteilen, aber nicht veröffentlichen. Allerdings ist der kWh-Preis im Dezember maßgeblich zur Berechnung der Soforthilfe. Preis-Erhöhungen, die erst 2023 kommen, werden also voll zu den Kunden durchschlagen – wie sehr im Vergleich zum Grundversorger für Gas, ist von den individuellen Vertragsabsprachen abhängig. Allein die Schorndorfer Stadtwerke haben laut Katrin Welz „circa 900 Gas- und 30 Nahwärmekunden überwiegend in Schorndorf, alle im Netzgebiet der NetzeBW“ – bei einer Einwohnerzahl samt aller Teilorte von fast 40.000.
Der Winnender Stadtwerke-Chef Mulfinger sagt nur so viel: „Wir haben eine lange Warteliste von Menschen, die Gas über uns beziehen möchten.“ Da liegt die Vermutung nahe, dass Mulfinger die Gas-Preise der Stadtwerke als konkurrenzfähig mit jenen der Grundversorger ansieht, selbst wenn sie ab 2023 deutlich steigen werden.
Grundversorger für Gas ist in Winnenden, Schorndorf und Weinstadt die EnBW. Diese hat den Gasverbrauchspreis in der Grundversorgung („ErdgasPlus“) für Privatkunden zum 1. Dezember 2022 von brutto 9,67 auf 13,54 Cent/kWh erhöht. Diese Preis-Erhöhung wird also in der Soforthilfe eingerechnet. (Quellen: hier und hier)
In Waiblingen ist nicht die EnBW, sondern sind die Stadtwerke Grundversorger für Gas. Diese haben jüngst eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2023 öffentlich bekanntgegeben. Der Arbeitspreis für Gas steigt von 13,59 Cent pro Kilowattstunde (brutto) für kleinere Verbraucher (bis 9000 kWh) auf nun 16,88 Cent (ein Plus von circa 24 Prozent). Für Verbraucher ab 9000 kWh betrug der Arbeitspreis bislang 12,14 Cent (Oktober-Tarif). Er steigt nun um 39 Prozent auf 16,88 Cent. Die Dezember-Soforthilfe betrifft bei den Waiblinger Stadtwerken rund 8000 Gaskunden, davon rund 7000 in Waiblingen, sagt Pressesprecher Michael Sigel. „Der Rest sind externe Kunden.“