Rems-Murr-Kreis

Möglicherweise doch kein Wechselunterricht ab Montag im Rems-Murr-Kreis, und: Kitas dürfen bald nur noch Notbetreuung anbieten

Symbolfotocoronaschule
Symbolfoto. © Gaby Schneider

Für die Schulen im Rems-Murr-Kreis stünde ab Montag, 19. April, eigentlich Präsenz- und Fernunterricht im Wechsel an, so genannter Wechselunterricht. Doch: Sollte die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis bereits am Wochenende, 17./18. April, die 200er-Schwelle überschreiten, empfiehlt das Gesundheitsamt den Schulen, am Montag nicht in den Präsenzunterricht zu starten. Dazu seien das Landratsamt und das Staatliche Schulamt in enger Abstimmung. „Eine Schließung der Schulen ist formal jedoch erst nach dreimaligem Überschreiten der Schwelle möglich. Allerdings wäre es kaum nachvollziehbar, wenn kurz nach der Öffnung schon wieder geschlossen werden müsste“, teilte das Landratsamt am späten Freitagnachmittag (16.4.) mit.

Die Lage war am Freitag (16.4.) wieder einmal hochdynamisch. Es fehlten klare und eindeutige Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, das zum Wochenende hin ankündigte, die Corona-Verordnung zu verschärfen. Dabei ist die Einführung beziehungsweise Umstellung des Schulbetriebs auf den Wechselunterricht ab Montag (19.4.) von allen Schulen im Rems-Murr-Kreis akribisch geplant und vorbereitet worden, bestätigte zum Beispiel Sandra Bihlmaier von der Welzheimer Stadtverwaltung am Freitagmittag.

Die Grundschulen und die beiden Gymnasien in Winnenden wollten nach 2,5 Tagen wechseln, die Geschwister-Scholl-Realschule und die Albertville-Realschule wechseln wöchentlich, so Emely Rehberger, Pressesprecherin der Stadt Winnenden.

Wie in Winnenden soll(t)en auch in den Schulen in anderen Kommunen die Vorgaben des Landes eingehalten werden, wonach konstant Gruppen zu bilden sind, die sich im Schulbetrieb nicht begegnen. „Die Gruppen werden nach Klassen beziehungsweise Jahrgängen getrennt“, sagte Gabriele Simmendinger von der Waiblinger Stadtverwaltung.

Ob die Schulen und Schulträger der Empfehlung des Gesundheitsamtes folgen und bei lokalen Inzidenz-Werten von über 200 am Wochenende, ab Montag doch „geschlossen“ bleiben, bleibt abzuwarten.

Das Landratsamt teilt mit: „Die aktuellen Inzidenz-Zahlen finden Sie auch am Wochenende unter www.rems-murr-kreis.de. Diese werden jeweils am späten Nachmittag aktualisiert.“

Auch diese Zeitung wird auf ihrer Internetseite www.zvw.de das Wochenende über berichten, wenn diesbezüglich Neuigkeiten und Entscheidungen bekanntwerden.

„Die Verantwortlichen haben damit gerechnet, dass sie bei dem momentanen Infektionsgeschehen Präsenzunterricht für alle Klassenstufen nicht lange aufrechterhalten können und bald wieder komplett in den Fernunterricht wechseln müssen“, sagte die Fellbacher Pressesprecherin Sabine Laartz.

Für Kitas bliebe nur die Notbetreuung

Ein Sprecher des Kultusministeriums bestätigte dieser Zeitung: Freilich müssten Schulen auch in Ü-200-Kreisen neben Notbetreuungen in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 weiterhin Fernunterricht auch für alle anderen anbieten. Zudem bleibt die Möglichkeit des Präsenzunterrichts für bestimmte Abschlussklassen und bestimmte Sonderpädagogische Einrichtungen unter Hygieneauflagen bestehen. „Fernunterricht ist für Kita-Kinder ja nicht möglich. Also bliebe hier nur noch die Notbetreuung.“

Der neue lokale Inzidenz-Grenzwert lautet 200

Die Inzidenzentwicklung bestimmt nun also nicht mehr nur den Betrieb von Schulen, sondern auch den von Kitas. Der lokale Inzidenz-Richtwert von 200 wird in einem Schreiben des Landes-Kultusministeriums vom Freitag (16.4.) an die Kita-Träger und die Kindertagespflege erläutert. Baden-Württemberg werde diesbezügliche bundeseinheitliche Regelungen zum Wochenende (17./18.4.) hin umsetzen. Gültigkeit: ab Montag, 19. April.

Die vierte Novelle des Bundes-Infektionsschutzgesetzes „sieht sowohl für die Schulen, wie auch für die Kindertageseinrichtungen und die erlaubnispflichtige Kindertagespflege eine Einstellung des Betriebs mit Ausnahme der Notbetreuung ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis vor“, schreibt das Landes-Kultusministerium.

„Angesichts der bevorstehenden Aktualisierung der Corona-Verordnung sollen die für Baden-Württemberg geltenden Regelungen bereits mit Wirkung ab dem 19. April 2021 mit dieser bevorstehenden Bundesregelung harmonisiert werden.“ Konkret wird dies laut Ministerium bedeuten:

  • Die maßgebliche Feststellung einer Überschreitung der Inzidenz von 200 in einem Kreis trifft das zuständige Gesundheitsamt.
  • Die Feststellung werde getroffen, sofern die maßgebliche Inzidenz drei Tage in Folge überschritten wurde.
  • Ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt folgenden Tag gelten dann die Betriebseinschränkungen.

Zulässig sei dann ausschließlich die Notbetreuung der Kinder unter den Voraussetzungen vorangegangener Betriebseinschränkungen. Außer Kraft träten die Einschränkungen in Kreisen erst wieder, falls die kreisweite Inzidenz fünf Tage in Folge unterschritten wird. Das zuständige Gesundheitsamt habe die Feststellung zu treffen und dies bekanntzugeben. „Ab dem übernächsten, auf diese Bekanntgabe folgenden Tag gelten die Einschränkungen nicht mehr“, so das Kultusministerium.

Was müsste eigentlich formal ab wann für Schulen und Kitas gelten?

Im Rems-Murr-Kreis hat die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner die Marke 200 bisher nicht überschritten. Nur am Dienstag (13.4.) war sie aufgrund von Nachmeldungen rückwirkend auf 201 geklettert. Am Mittwoch (14.4.) lag sie bei 196, am Donnerstag (15.4.) bei 191 – ebenfalls nachträglich geändert durch Nachmeldungen – und am Freitag (16.4.) beim vorläufigen Wert 191.

Steigt die Inzidenz weiter und überschreitet ab Montag (19.4.) an drei Tagen in Folge deutlich die 200, so müssten die beschriebenen Einschränkungen des Betriebs von Schulen und Kitas im Rems-Murr-Kreis eigentlich erst Ende kommender Woche folgen. Die Bekanntgabe könnte Donnerstag (22.4.) erfolgen. Dann wären die Einschränkungen für Schulen und Kitas am übernächsten Tag, zum Wochenende (24./25.4.), also erst ab Montag (26.4.) in Kraft.

Aber, angesichts der sich auftürmenden dritten Corona-Welle, rät das Gesundheitsamt in Absprache mit dem Schulamt eben den Schulen, gar nicht erst von Montag (19.4.) an in die Regelbetreuung im Wechselunterricht zu starten, nur um sie dann sehr wahrscheinlich wenige Tage später wieder einstellen zu müssen.

Der Rems-Murr-Kreis ist nicht abgekoppelt von seinen Nachbarn

„Vier der Nachbarkreise liegen bereits – zum Teil deutlich – über der 200er Schwelle, andere stehen kurz davor. Es ist möglich, dass in diesem Umfeld auch der Rems-Murr-Kreis nächste Woche eine 7-Tage-Inzidenz von über 200 aufweisen wird“, betont das Landratsamt in seiner Mitteilung vom späten Freitagnachmittag (16.4.). Die Inzidenzwerte unserer Nachbarn am Freitag (16.4.) laut Landesgesundheitsamt:

  • Landkreis Schwäbisch Hall: 303,4
  • Landkreis Heilbronn: 258,7
  • Landkreis Ludwigsburg: 193,6
  • Stadtkreis Stuttgart: 207,6
  • Ostalbkreis: 220,0
  • Landkreis Esslingen: 180,2
  • Landkreis Göppingen: 235,5

Werden dann keine Schnell-Selbsttests mehr gemacht?

Doch! Selbstverständlich! Verpflichtend bleiben weiterhin zwei Corona-Tests pro Woche für Schüler und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen bei Präsenzunterricht. Getestet wird auch weiterhin regelmäßig in den Kitas mit noch unklaren Vorgaben. Die Testungen werden auch nach der Betriebseinschränkung bei einer dauerhaften Ü-200-Inzidenz fortgeführt und werden dann eben die Abschlussklassen der Schulen und die Notbetreuungsgruppen sowohl der Schulen als auch der Kitas betreffen.

Für die Schulen im Rems-Murr-Kreis stünde ab Montag, 19. April, eigentlich Präsenz- und Fernunterricht im Wechsel an, so genannter Wechselunterricht. Doch: Sollte die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis bereits am Wochenende, 17./18. April, die 200er-Schwelle überschreiten, empfiehlt das Gesundheitsamt den Schulen, am Montag nicht in den Präsenzunterricht zu starten. Dazu seien das Landratsamt und das Staatliche Schulamt in enger Abstimmung. „Eine Schließung der Schulen ist formal jedoch erst nach

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