Rems-Murr-Kreis

Prozess um Privatparty-Schlägerei in Fellbach: Angeklagte erscheint nicht

Landgericht
Das Landgericht Stuttgart. © ALEXANDRA PALMIZI

Das Landgericht Stuttgart hatte alle Anstrengungen unternommen, um eine geschlossene Kneipengesellschaft aus Fellbach auf versuchte räuberische Gelderpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in den Gerichtssaal zu bringen. Wer dann am zweiten Prozesstag fehlte, war die zusammen mit einem Mann angeklagte Frau. Diese habe „Schüttelfrost und Fieber“, brachte die Verteidigung an.

Die 18. Strafkammer fragte sich, wo denn dann das ärztliche Attest sei, und erwägt den Erlass eines Haftbefehls. Der Belastungszeuge in diesem Fall war da, und zwar freiwillig ohne polizeiliche Vorführung, die ihm beim letzten Mal angedroht worden war. Wegen des quasi unentschuldigten Fehlens der 44-jährigen Angeklagten musste der Zeuge aus Stuttgart wieder abreisen, versprach jedoch, zum nächsten Termin am Freitag, 17. März, pünktlich wiederzukommen. Den Hauptangeklagten, einen 45-Jährigen mit Strafhafterfahrung, mussten die Justizvollzugsbeamten wieder ins Untersuchungsgefängnis Stammheim bringen.

Streit um angebliche Schulden

Beide Angeschuldigten gehörten zu einer geschlossenen Gesellschaft einer Fellbacher Kneipe, in der weit über die Sperrstunde hinaus eine Privatparty veranstaltet wurde, bei welcher der männliche Angeklagte versucht haben soll, vom Belastungszeugen angebliche 3000 Euro Schulden einzutreiben. Als dieser nicht zahlte, kam es zu einer Schlägerei. Das Gericht muss hier erst noch eruieren, wer wem was verpasst hat.

Vom Waiblinger Amtsgericht ans Stuttgarter Landgericht hochverwiesen sah sich die Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Wünsch einer Anklage gegenüber, aus der keine schwerwiegenden Verletzungen aus der Kneipenschlägerei vom 29. September 2021 hervorgingen. In der Akte fand sich jedoch eine E-Mail des Belastungszeugen und vermeintlichen Opfers mit dem Wortlaut, er befinde sich mit drei gebrochenen Rippen in einem Krankenhaus.

Vieles ist noch unklar

Bei der Polizei hatte das vermeintliche Opfer angegeben, es sei vor der Kneipenschlägerei an seiner Wohnanschrift abgefangen und in diese Fellbacher Kneipe gedrängt worden. Der Polizeiposten Fellbach schaltete daraufhin die Waiblinger Kripo ein: Sie hätten sich im Knast kennengelernt, beschrieb der Hauptzeuge dort sein Verhältnis zum Angeklagten. Bei den 3000 Euro sei es um Kokain gegangen, was er jedoch nicht vom Angeklagten bezogen habe. Verletzungen an der Lippe, eine Rötung im Nacken sowie einen blauen Fleck und einen Kratzer am Arm konnten die Polizeibeamten dokumentieren, und diese Beweisfotos vom vermeintlichen Opfer wurden auch auf den Bildschirm im Saal geworfen.

Mehr Licht ins Dunkel der geschlossenen Fellbacher Kneipengesellschaft konnte das Landgericht bislang allerdings noch nicht bringen. Da der Belastungszeuge wegen des Fehlens der weiblichen Angeklagten nicht aussagen konnte, haben sich auch zum Vorwurf der angeblich vom männlichen Angeklagten gegen ihn geäußerten Todesdrohung, er würde umgebracht, wenn er die 3000 Euro nicht bezahlt, keine weiteren Erkenntnisse ergeben.

Das Landgericht Stuttgart hatte alle Anstrengungen unternommen, um eine geschlossene Kneipengesellschaft aus Fellbach auf versuchte räuberische Gelderpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in den Gerichtssaal zu bringen. Wer dann am zweiten Prozesstag fehlte, war die zusammen mit einem Mann angeklagte Frau. Diese habe „Schüttelfrost und Fieber“, brachte die Verteidigung an.

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Die 18. Strafkammer fragte sich, wo denn dann das ärztliche Attest sei, und erwägt

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