Urteil: Bundesweite Stadionverbote zulässig
Karlsruhe.
Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans dürfen weiter vehängt werden - das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen dieses Vorgehen hatte ein Fan des FC Bayern München vor dem Verfassungsgericht geklagt.
Bisher ist es möglich, auch ohne den Nachweis einer Straftat die bundesweiten Stadionverbote auszusprechen. Es reicht schon, wenn eine auf Tatsachen gestützte Sorge besteht, dass in Zukunft Störungen von einem Stadionbesucher ausgehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses Verfahren für rechtmäßig und wies die Klage des Fans als unbegründet zurück.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil aber, dass die betroffenen Personen vorher angehört werden müssen, bevor ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wird. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen.