Regeln für den Feiertag

1. Mai: Was ist erlaubt und was verboten?

Auch Grillpartys sind verboten in Baden-Württemberg am 1. Mai. (Archivbild)
Auch Grillpartys sind verboten in Baden-Württemberg am 1. Mai. (Archivbild) © Roberto Pfeil/dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Der 1. Mai ist einer der wenigen Feiertage, die nicht aus religiöser Tradition stammen. Seit über 130 Jahren gehört er den Gewerkschaften, den Kundgebungen, dem Frühling – und dem kollektiven Aufatmen nach einem langen April. Doch während man entspannt die Bratwurst auflegt oder die Wanderschuhe schnürt, lauert im Hintergrund ein Regelwerk, das nicht jeder kennt.

Der 1. Mai ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geschützt. Jedes