Stuttgart (dpa/lsw) - Mit einer Verordnung wollte die alte grün-schwarze Landesregierung den Umgang mit Problem-Bibern im Südwesten vereinfachen. Biber sollten leichter vergrämt oder in begründeten Ausnahmefällen auch abgeschossen werden können. Diesem Plan hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) nun einen Riegel vorgeschoben: Er hat die Regelungen vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag eines Naturschutzverbands stattgegeben.
Der Biber ist nach EU-Recht und dem