Atomausstieg

Aktivist stört AKW-Sprengung - Berufungsverfahren Ende April

1/2
Prozess wegen Störung der Sprengung der Kühltürme
Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. (Archivbild) © Pia Bayer
2/2
Sprengung der Kühltürme des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld
Im August 2024 wurden die Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Ein Mann hatte dabei für Verzögerungen gesorgt. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand

Schweinfurt (dpa) - Das Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld soll am 29. April stattfinden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt mit. Der Verteidiger des 38-Jährigen aus Karlsruhe hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September Rechtsmittel eingelegt. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs