Düsseldorf (dpa) - Der Discounter Aldi Süd hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung erneut verloren. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellten klar, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage deutlich sichtbar nennen müssen. Allein die Angabe einer «unverbindlichen Preisempfehlung» (UVP), wie Aldi Süd dies praktiziert hat, ist für Kunden demnach irreführend und reicht nicht aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aldi Süd