Mannheim/Philippsburg (dpa) - Selbst bei einem Flugzeugabsturz oder einem Drohnenangriff auf das Atommüll-Zwischenlager in Philippsburg bei Karlsruhe reichen die Schutzmaßnahmen aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg aus. Es hat jetzt seine Entscheidung aus dem Dezember begründet, als es die Klage der Gemeinde und drei weiterer Kläger abwies.
«Die Schadensvorsorge gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden Militärflugzeugs sei - auch im Hinblick auf