Freiburg (dpa/lsw) - Im Gerichtssaal kommen dem 63-Jährigen mehrfach die Tränen. Der ehemalige Bestatter wird vom Amtsgericht Freiburg zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft sowie sein Geständnis geben Einblick in ein Berufsleben, das über viele Jahre hinweg ein zweites, verborgenes Gesicht hatte.
Das Urteil lautet auf Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit