Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel einer Reiseversicherung, nach der Schäden durch Pandemien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wirksam ist. In dem konkreten Fall wies das Gericht eine Revision des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zurück und bestätigte damit ein Urteil des Berliner Kammergerichts, das die Klage abgewiesen hatte. Die Klausel sei weder intransparent noch benachteilige sie Verbraucher unangemessen, entschied der