Karlsruhe (dpa) - Bilder von Adolf Hitler, gar eine Selbstdarstellung als Hitler und Hakenkreuze hatte der Mann zu Hause. Die Garage bezeichnete er als deutsches Schutzgebiet, die Hundehütte als «Wolfsschanze» - in Anlehnung an das gleichnamige Führerhauptquartier. So schildert es der Anwalt der Nebenklägerin am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Und zeigt sich verwundert: Trotz dieses rechtsextremen Propagandamaterials, trotz offen rassistischer Abbildungen, die bei dem Deutschen