München (dpa/lsw) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Das seit vergangenem Jahr geltende Gesetz verstößt nach Einschätzung des II. Senats am höchsten deutschen Finanzgericht nicht gegen das Grundgesetz oder die baden-württembergische Landesverfassung. Das sagte die Vorsitzende Richterin Franceska Werth bei der Urteilsverkündung. Die Unterstützer der Kläger kündigten Verfassungsbeschwerde in