Schönau im Schwarzwald (dpa/lsw) - Nach dem Sturz eines Mädchens aus einem Skilift am Feldberg muss sich ein Mitarbeiter der Herzogenhornbahn am Donnerstag (10.00 Uhr) vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung vor. Er sei unaufmerksam gewesen und habe den Lift in Todtnau (Kreis Lörrach) nicht abgeschaltet, obwohl die Situation auf dem Bildschirm der Überwachungsanlage zu erkennen gewesen sei.
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