Illegale Haushaltshilfe

Früherer Arbeitgeber-Chef zu hoher Geldstrafe verurteilt

Stefan Wolf
Wolf muss 28.000 Euro wegen einer illegalen Haushaltshilfe bezahlen. (Archivbild) © Michael Kappeler

Bad Urach (dpa/lsw) - Der frühere Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat einen Strafbefehl wegen nicht abgeführter Sozialabgaben für eine Haushaltshilfe akzeptiert. Der 64-Jährige nahm seinen Einspruch zurück, wie das Amtsgericht Bad Urach mitteilte. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 350 Euro. Insgesamt muss Wolf damit 28.000 Euro zahlen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er über