Rechtsanspruch ab September

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – das muss man wissen

Ab dem neuen Schuljahr müssen Erstklässler auf Wunsch der Eltern mindestens acht Stunden pro Tag betreut werden –  auch wenn der
Ab dem neuen Schuljahr müssen Erstklässler auf Wunsch der Eltern mindestens acht Stunden pro Tag betreut werden – auch wenn der Unterricht früher endet. (Symbolbild) © Uwe Anspach/dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Für kleine Kinder ab einem Jahr gilt schon seit vielen Jahren: Wollen die Eltern einen Betreuungsplatz haben, dann muss das Kind auch einen bekommen. Seit 2013 gibt es einen entsprechenden Rechtsanspruch, den Eltern auch einklagen können.

Wechselte das Kind dann in die Grundschule, mussten sich die Eltern nach dem Unterrichtsende wieder selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern – sofern es vor Ort keinen Hort oder andere Angebote gab. Nun

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