Atomausstieg

Geldstrafe für Mann nach Protest bei AKW-Sprengung bleibt

Berufungsverfahren: Störung der Sprengung der Kühltürme
Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. (Archivbild) © Daniel Vogl

Schweinfurt (dpa) - Weil er vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld in einem abgesperrten Bereich auf einen Strommast geklettert ist, soll ein Mann eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Schweinfurt änderte allerdings das dahingehende Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September: Statt 80 Tagessätze je 50 Euro soll der Angeklagte nun nur noch 60 Tagessätze je 30 Euro zahlen. Die geringere Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs begründete die