Stuttgart (dpa/lsw) - Aufschub im Streit um den Wolf im Nordschwarzwald: In den kommenden eineinhalb Wochen wird das Tier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erlegt - obwohl das rechtlich durchaus erlaubt wäre. Der Grund: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als nächsthöhere Instanz sind zwei Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum «Hornisgrinde-Wolf» eingegangen.
Zwar seien die Beschwerden sind noch nicht begründet worden, sagte eine