Tiere

Gericht bremst ab: Wolf darf vorerst nicht erlegt werden

Wolf
Der Wolf im Nordschwarzwald wurde im Auftrag des Umweltministeriums erlegt. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte

Mannheim (dpa/lsw) - Es ist wie ein Tauziehen: Nun darf der Wolf im Nordschwarzwald doch bis auf weiteres nicht geschossen werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat dem Tier auf der Hornisgrinde auf Antrag von Naturschützern eine Art Verschnaufpause verschafft. Er setzte eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft. Der Aufschub, ein sogenannter Hängebeschluss, gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts - längstens jedoch bis