Karlsruhe (dpa) - Kein ganzes Jahr nach dem Start muss die Drogeriemarktkette dm ihre Online-Apotheke vor Gericht verteidigen. Die Wettbewerbszentrale will die Versandapotheke dm-med im Grunde verbieten lassen. Das Landgericht Karlsruhe befasst sich heute (ab 10.30 Uhr) damit.
Es geht nach Gerichtsangaben unter anderem um die Frage, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom eigentlichen Angebot, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt