Verhandlung in erster Instanz

Gericht verhandelt über dm-Versandapotheke

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Die Drogeriemarktkette dm bezeichnet die Versand-Apotheke dm-med als Partnerunternehmen. © Bernd Weißbrod
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Die Logos von dm und der Online-Apotheke dm-med unterscheiden sich. © Bernd Weißbrod
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Beim Einkauf werden Produkte von dm und von dm-med getrennt ausgewiesen. © Bernd Weißbrod
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Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente. © Bernd Weißbrod

Karlsruhe (dpa) - Kein ganzes Jahr nach dem Start muss die Drogeriemarktkette dm ihre Online-Apotheke vor Gericht verteidigen. Die Wettbewerbszentrale will die Versandapotheke dm-med im Grunde verbieten lassen. Das Landgericht Karlsruhe befasst sich heute (ab 10.30 Uhr) damit. 

Es geht nach Gerichtsangaben unter anderem um die Frage, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom eigentlichen Angebot, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt

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