Stuttgart (dpa/lsw) - Ist es nur ein Aufschub oder schon ein kleines Zeichen? Der Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald darf trotz einer offiziellen Genehmigung vorerst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart folgte damit zunächst einer Klage von Naturschützern gegen die entsprechende Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums. Bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren dürfe der Wolf nicht getötet werden, hieß es weiter.
Der Grund für die Eile: Nach Angaben des