Stuttgart (dpa/lsw) - Mit den ersten warmen Tagen des Jahres zieht es viele Menschen mit Kohle, Rost und Würstchen in Parks oder an Seen. Doch wer einfach loslegt mit Grillen, riskiert ein Bußgeld. Die Regeln in Baden-Württemberg sind zum Teil von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
In Baden-Württemberg und auch allgemein in Deutschland ist das Grillen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich verboten. Ein Feuer darf nur an offiziell dafür