Vermisstenfahndung

Immer mehr Fälle: Wie Jugendämter bei akuter Gefahr für Kinder handeln

Jugendamt
Das Jugendamt kann unter bestimmten Umständen Kinder in Obhut nehmen. (Symbolbild) © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Lahr (dpa/lsw) - Jugendämter nehmen Kinder in Obhut, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht - wie offenbar in einem aktuellen Fall zweier Vermisster aus dem badischen Lahr. Ein anderer Anlass ist nach Auskunft des Landratsamts Ortenaukreis, dass ein Kind selbst um diesen Schutz bittet. «Gründe dafür können häusliche Gewalt, Vernachlässigung, Suchtproblematik oder Überforderung der Eltern oder andere akute Krisensituationen sein.»

Wie viele Fälle gibt