Karlsruhe (dpa) - Die Wohnungsdurchsuchung bei einem Redakteur des links-alternativen Senders Radio Dreyeckland war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde des betroffenen Journalisten statt, wie das Gericht bestätigte. Demnach verstieß die Aktion gegen die Rundfunkfreiheit. Die Durchsuchung der Wohnung, die von dem Redakteur für seine journalistische Arbeit genutzt worden war, sei vergleichbar mit einer Durchsuchung von Räumlichkeiten des