Justizministerkonferenz

„Lügenfritz“-Debatte: Paragraf zu Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden

Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.
Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben. © Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa) - Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, der den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch einschränkt, stimmte die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.

Bislang sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle «Personen des politischen Lebens»