Mannheim (dpa/lsw) - Die Gäubahn von Zürich und Singen nach Stuttgart darf während der kommenden Bauarbeiten unterbrochen werden, auch wenn der neue Anschluss an den Tiefbahnhof in der Landeshauptstadt nicht fertig ist. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als weitere Instanz entschieden und damit nach eigenen Angaben zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes (LNV) abgewiesen.
Reisende müssen wohl erst später