Stuttgart (dpa/lsw) -  Das Beschmieren eines Stimmzettels mit einem Hakenkreuz hat für den Landtagsabgeordneten Daniel Born (SPD) zunächst keine juristischen Konsequenzen. Man habe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil keine zureichenden Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vorlägen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Zunächst hatte der SWR berichtet.
Born hatte eingeräumt, bei einer geheimen Wahl