Stuttgart (dpa/lsw) - Auf der Liegewiese im Freibad mal kurz eine Zigarette anzünden oder an der Vape ziehen - das ist künftig im Südwesten verboten, wenn man sich nicht in einem speziellen Bereich dafür befindet. Grund ist das neue Nichtraucherschutzgesetz, das am 1. Juni in ganz Baden-Württemberg in Kraft tritt.
Es sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind, wie etwa auch in Freibädern. Dort ist das Rauchen künftig grundsätzlich