Kriminalität

Rulantica-Urteil nicht rechtskräftig - Revision eingelegt

Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess eingeräumt. (Archiv)
Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess eingeräumt. (Archiv) © Martin Oversohl/dpa

Freiburg/Rust (dpa) - Der Fall um das Weglocken und den sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica ist trotz der Verurteilung des Täters noch nicht beendet. Zwar hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Strafrahmen verständigt. Nun aber legte die Nebenklage Revision ein, wie das Landgericht in Freiburg auf Anfrage mitteilte. Der Bundesgerichtshof muss sich daher mit dem Fall und dem Urteil beschäftigen.

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