Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württemberg erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen und gibt damit den Städten und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung an die Hand. Denn: Bislang durften im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung wird nun aufgehoben.
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