Fernsehen

Samuel Koch klagt auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

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Schauspieler Koch
Koch beantragte die Feststellung des Unfallereignisses als Arbeitsunfall. (Archivbild) © Peter Kneffel
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Samuel Koch
Bei den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. (Archivbild) © picture alliance

Kassel (dpa) - Es war ein dramatischer Moment der ZDF-Sendung «Wetten, dass..?»: Im Jahr 2010 verunglückte der Autor und Schauspieler Samuel Koch bei einem Stunt in der Fernsehshow. Seither ist er querschnittsgelähmt. Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. 

Wie das BSG mitteilte, beantragte Koch im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er