Stuttgart (dpa/lsw) - Der geplante Abschuss des Wolfs auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einer Klage von Naturschützern gegen die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums statt. Bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren darf das Tier nicht getötet werden.
Zuvor hatte es von verschiedenen Seiten Kritik an der Entscheidung zur Tötung gegeben. Zwei von Privatpersonen gestartete Petitionen haben