Stuttgart (dpa/lsw) - Bei der Landtagswahl im März werden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Einer ihrer wichtigsten Jobs dabei: am Ende die Stimmen auszählen. Das geschieht nicht nach Gutdünken - dafür gibt es klare Vorgaben in der baden-württembergischen Landeswahlordnung.
Die Vorbereitungen
Wenn alle vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler und Wählerinnen im Wahllokal ihre Stimmen abgegeben haben, wird die Wahlhandlung beendet. Nicht genutzte