Tübingen (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft den Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens von Oberbürgermeister Boris Palmer, gegen den Vorwürfe wegen sexualisierter Belästigung erhoben worden sind. Der Sachverhalt sei von Amts wegen zu untersuchen, teilte die Anklagebehörde mit. Es gelte die Unschuldsvermutung. «Ich werde vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und alles dafür tun, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären», sagte Palmer auf Anfrage der