Landwirtschaft

Stallpflicht im Enzkreis wegen Vogelgrippe bei Wildvögeln

Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Enzkreises. (Symbolbild)
Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Enzkreises. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa

Vaihingen (dpa/lsw) - Aufgrund von Vogelgrippe-Funden bei heimischen Wildvögeln hat das Landratsamt für den nördlichen Enzkreis eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie betrifft die Gemarkungen von Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars, wie das Landratsamt in Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) mitteilte. Die Anordnung gilt zunächst bis zum 12. Februar.

Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot aufgefunden wurde, und bei