Staatsanwaltschaft

Strafbefehl nach tödlichem Unfall auf Brückenbaustelle Horb

Brückenbaustelle in Horb
Einem Kranführer wird fahrlässige Tötung in drei Fällen zur Last gelegt. (Archivbild) © Marijan Murat

Horb am Neckar (dpa/lsw) - Ein Jahr nach dem tödlichen Absturz einer Transportgondel auf einer Brückenbaustelle im Nordschwarzwald hat das Amtsgericht Horb Strafbefehl gegen einen Kranführer wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen erlassen. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit, die den Strafbefehl zuvor beantragt hatte. Bei dem Unglück Ende Mai 2025 waren drei Arbeiter mit der zuvor an einem Kran hängenden Gondel in die Tiefe gestürzt und daraufhin gestorben. 

Bewährungsstrafe und