Tübingen/Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um im Tübinger Amtsblatt veröffentlichte Geburtstagsgratulationen von Bürgern weist der Landes-Datenschutzbeauftragte Kritik der Stadt entschieden zurück. Selbstverständlich könne ein Oberbürgermeister einem Jubilar individuell gratulieren, sagte Tobias Keber. Dafür gebe es eine Rechtsgrundlage. «Keine Rechtsgrundlage gibt es hingegen seit zehn Jahren für die Veröffentlichung der Jubiläen in den Amtsblättern, welche zwischenzeitlich auch vielfach