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Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

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Penny hatte nach dem Urteil des Landgerichts Köln im Sommer Berufung eingelegt. © Karl-Josef Hildenbrand

Köln (dpa) - Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe «minus 58 Prozent» bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit