Tanzverbot an Karfreitag: Ab wann gilt das Verbot?
In Baden-Württemberg ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag, an dem das sogenannten Tanzverbot gilt. Dieses Verbot ist durch das Feiertagsgesetz geregelt. Ab wann gilt das Tanzverbot und ab wann ist es wieder aufgehoben? Hier eine Übersicht.
Tanzverbot gilt schon ab Gründonnerstag
Nach Paragraf 10 des Feiertagsgesetzes gilt in Baden-Württemberg das Tanzverbot ab Gründonnerstag, 18 Uhr bis Karsamstag, 20 Uhr. Laut Gesetz heißt es, dass somit „Öffentliche Tanzunterhaltungen“ verboten sind. Laut Paragraf 11 gilt das auch für Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen.
An welchen Feiertagen gilt das Tanzverbot noch?
Auch am Feiertag „Allerheiligen“ gilt ein Tanzverbot. Wenn Allerheiligen auf einen Wochentag (Montag bis Freitag) fällt, gilt das Tanzverbot von 3 bis 24 Uhr. Wenn der Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, darf zwischen 5 und 24 Uhr nicht getanzt werden.
Auch der „Allgemeinen Buß- und Bettag“ ist vom Tanzverbot betroffen, welches von 3 bis 24 Uhr gilt. Am Volkstrauertag und Totengedenktag gilt das Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr. In Kur- und Erholungsorten weichen die Uhrzeiten etwas ab.
Was sagt der Gaststättenverband?
Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert die Abschaffung dieser Regelung. «Für die gastronomischen Betriebe kommen diese Regelungen einer Schließung gleich», sagte ein Verbandssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zu öffnen lohne sich oft nicht. Gäste kämen in keinen Club, in dem nicht getanzt werden dürfe. Das Tanzverbot sei ungerecht, weil die Gastronomen gegenüber anderen Veranstaltern benachteiligt würden. «Auf den Bühnen von Theatern darf getanzt werden, aber ein Konzert mit Tanzdarbietung in der Gastronomie ist nicht zulässig», erklärte der Sprecher.
Wie reagieren die Politik und die Kirchen?
Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist strikt gegen eine Aufhebung des Tanzverbotes. Er halte die Regelung nach wie vor für zeitgemäß. «Der Karfreitag darf nicht zu einem Tag wie jeder andere werden», sagte er. Es tue allen gut, an dem Tag bewusst zur Ruhe zu kommen. «Eine Gesetzesänderung wird es diesbezüglich definitiv nicht geben.»
Zustimmung kommt von den Kirchen im Land. Für den evangelischen Landesbischof von Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, gehört der Karfreitag zu den höchsten christlichen Feiertagen. Eine besondere Feiertagsruhe sei gut. «Es steckt eine tiefe Weisheit in dieser besonderen Ausrichtung im Gegensatz zu unserer lauten Welt», sagte Gohl. Nach Ansicht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der Karfreitag «mit ausgelassenem Feiern und Tanzen nicht in Einklang zu bringen».
Wo kann getanzt werden?
In Stuttgart kann dagegen am Karfreitag, zumindest bei einer Veranstaltung, auch getanzt werden. Dort veranstaltet die Giordano-Bruno-Stiftung, die sich für die Trennung von Staat und Kirche einsetzt, im LKA Longhorn eine Party. Vor dem Tanz soll über die Ziele der Stiftung gesprochen werden. Die Veranstaltung diene der «Meinungskundgabe zu den feiertagsrechtlichen Vorgaben», teilte ein Sprecher der Stadt mit. Deswegen habe man die Veranstaltung erlaubt.


