Stuttgart (dpa/lsw) - Zwei Gerichte haben entschieden, die Jäger sind schon unterwegs - und dennoch wollen die Tierschützer im Ringen um das Schicksal des Wolfs im Nordschwarzwald nicht aufgeben. Nach der Niederlage in den ersten beiden Instanzen will die Naturschutzinitiative weiter klagen. Der Europäische Gerichtshof müsse klären, ob der Wolf auf der Hornisgrinde erlegt werden darf, nur weil er sich zu oft den Menschen genähert haben soll.
Der Erhaltungszustand einer bedrohten