Stuttgart (dpa) - Nach dem Mord-Urteil im Ludwigsburger Raser-Prozess kann das Verfahren wie erwartet vorerst nicht abgeschlossen werden. Die beiden Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie das Landgericht in Stuttgart mitteilte. Nun werden die Urteile gegen die beiden Brüder wegen des tödlichen Autorennens vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Eine neue Beweisaufnahme gibt es nicht. Dennoch dürfte sich eine Entscheidung über Monate