Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Bedenken an der gesetzlichen Grundlage für den Potenzialtest für Grundschüler geäußert. «Denn die Aufnahmeverordnung, die - im Grundsatz zulässigerweise - die Einzelheiten des Potenzialtests regelt, lege nicht konkret fest, wann der Test als bestanden gelte und den Besuch eines Gymnasiums ermögliche», schreibt das Gericht im Fall eines Schülers, der auf ein Privatgymnasium geht. «Dass eine Festlegung der