Karlsruhe (dpa/lsw) - Um Ermittlern im Kampf etwa gegen Cybergrooming mehr Möglichkeiten zu geben, muss private Kommunikation aus Sicht des baden-württembergischen Justizministers Moritz Oppelt durchsucht werden dürfen – und zwar nicht nur ausnahmsweise. «Im nächsten Schritt geht es jetzt darum, die Ermittlungsmöglichkeiten auch langfristig zu gewährleisten», erklärte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe.
Cybergrooming ist eine Form digitaler Gewalt. Täter bahnen