Stuttgart (dpa/lsw) - Alle Jahre wieder drückt der Fiskus ein Auge zu: Zum Jahresausklang setzen die Finanzämter in Baden-Württemberg wieder den «Weihnachtsfrieden» um. Zwischen dem 23. Dezember und dem 4. Januar wird es zum Beispiel keine Vollstreckungen oder neue Betriebsprüfungen geben, wie das Finanzministerium mitteilte.
Die Steuerverwaltung werde auch darauf verzichten, Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, Mahnungen zu schicken und Verfahren einzuleiten, bestätigte ein